
Die Honorargestaltung
Anwaltliche Leistung ist wie jede andere unternehmerische Tätigkeit mit Kosten verbunden. Andererseits kann die frühzeitige Inanspruchnahme professioneller anwaltlicher Beratung künftige Streitigkeiten und damit das Entstehen eines unerwünschten finanziellen Aufwandes verhindern und damit Kosten vermeiden helfen.
Das Honorar für die Leistungen unserer Kanzlei wird je nach Vereinbarung nach den Bestimmungen des Österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und den autonomen Honorarrichtlinien (AHR) oder nach Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes berechnet.
Vor allem im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung von Verträgen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Im Zusammenhang mit Prozessen ist das Honorar von der Höhe des Streitwertes und dem Umfang der Tätigkeit abhängig. Wenn Sie das Verfahren gewinnen, muss Ihnen der Gegner die Prozesskosten ersetzen.
Laufende Information, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Honorargestaltung sind uns ein besonderes Anliegen.